Familienrecht

Das Familienrecht beinhaltet eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen. Geregelt sind etwa Rechtsverhältnisse und Ansprüche von Eheleuten untereinander, die Verhältnisse von Eltern zu ihren Kindern sowie auch umgekehrt die Rechte und Pflichten von Kindern gegenüber ihren Eltern.

Gerade im Familienrecht gilt es, auch die internationalen Zusammenhänge rechtlich zu erfassen und richtig einzuordnen. Denn längst nicht jeder, der in der Bundesrepublik Deutschland lebt, unterliegt den familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Immer wieder findet auch ausländisches Recht vor deutschen Gerichten Anwendung.

Wir vertreten Ihre Interessen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst die Beratung, die außergerichtliche und die gerichtliche Vertretung (selbstverständlich auch in Eilverfahren) ebenso wie auch die Gestaltung von Verträgen.

Wir beraten und unterstützen Sie insbesondere in den
nachfolgenden Angelegenheiten:

  • Trennung
  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt, Unterhaltsansprüche von Ehegatten, minderjährigen und
    volljährigen Kindern
  • Zugewinnausgleich und sonstige Vermögensauseinandersetzungen
  • Sonstiges Güterrecht bei Gütertrennung und Gütergemeinschaft
  • Fragen rund um die gemeinsame Immobilie
  • Hausrat
  • Sorge- und Umgangsrecht

Professionelle Hilfe bieten wir Ihnen natürlich auch bei:

  • Eheverträgen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Besondere Ansprüche des Kindes und seiner nicht
    miteinander verheirateten Eltern
  • Verwandtenunterhalt, z.B. Ansprüche von Eltern oder Großeltern
    gegenüber ihren Kindern/Enkelkindern
  • Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung
  • Gewaltschutz
  • Wohnungszuweisung
  • Namensrecht
  • Adoption
  • Steuerrechtlichen Bezügen zum Familienrecht